Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen von Unternehmen (Gewerbekunden)

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der GroßmannMetall GmbH, Inselstraße 15, 06120 Halle a. d. Saale (nachfolgend: Webshopanbieter oder Anbieter) und dem Kunden (nachfolgend: Kunde) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Bedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung ausführen.
(2)Das Webshopangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
(3)Unternehmer (Kunde) ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
§ 2 Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt mit unserer Bestellannahme, Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware zustande.
 
§ 3 Lieferung und Warenverfügbarkeit
(1)Die bestellten Waren werden durch den Anbieter innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Zahlungseingang beim Anbieter oder im Falle der Zahlung per Nachnahme oder des Rechnungskaufes nach Absendung der Auftragsbestätigung zur Auslieferung gebracht, es sei denn, bei der Artikelbeschreibung ist eine abweichende Lieferzeit angegeben. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2)Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden die ausgewählten Produkte nicht verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies unverzüglich mit.
(3)Sind nicht alle bestellten Produkte vorrätig, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt.
 
§ 4 Preise und Versandkosten
(1)Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten und etwaig anfallender Einfuhrumsatzsteuer.
(2)Bis 50,00 Euro netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag iHv. 5,00 Euro netto.
(3)Die Liefer- und Versandkosten findet der Kunde unter dem entsprechenden Menüpunkt auf der Internetseite.
(4)Der Versand der Ware erfolgt durch DPD oder ein Speditionsunternehmen.
(5)Sollte der Kunde eine fehlerhafte Lieferadresse angegeben haben oder wird die gelieferte Ware vom Kunden nicht angenommen, stellt der Anbieter die anfallenden Versandkosten für eine erneute Zustellung dem Kunden zusätzlich in Rechnung.
 
§ 5 Zahlungsmodalitäten
(1)Der Kunde kann die Zahlung per Vorauskasse, Nachnahme oder per Rechnung vornehmen.
(2)Erstbesteller werden per Vorauskasse abgerechnet.
(3)Die Zahlung des Kaufpreises bei Vorauskasse ist unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden fällig.
(4)Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
(5)Bei Zahlungsverzug  ist der Kaufpreis während des Verzuges iHv. 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1)Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(2)Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen  Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
(3)Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
(4)Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.
(5)Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,  insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(6)Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
 
§ 7 Sachmängelgewährleistung und Garantie
(1)Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 434 ff BGB soweit in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, insbesondere in § 9 nichts anderes geregelt ist. Die Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, der Mangel ist arglistig verschwiegen wurden.
(2)Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Verjährungsfristen gelten für die Schadensersatzansprüche zu dem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3)Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
(4)Mängelansprüche gelten nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
 
§ 8 Haftung
(1)Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig ist.
(2)Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3)Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4)Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5)Der Anbieter haftet nicht für eine patent-, muster-, urheber- und/oder warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Leistungen.
(6)Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den vom Kunden vorgelegten Entwurf vorher auf seine rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit trägt der Kunde. Dies gilt nicht bei offensichtlicher Wettbewerbswidrigkeit.
(7)Der Anbieter haftet nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte für einen Liefergegenstand, der nach Zeichnungen, Entwicklungen, Vorlagen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt ist oder für eine von ihm nicht vorhersehbare Anwendung. Der Kunde hat den Anbieter in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter freizustellen.
 
§ 9 Hinweise nach der Verpackungsordnung
Wir sind an einem System beteiligt, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet. Die Verpackungen werden wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
 
§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung
Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.
 
§11 Wirtschaftsauskunfts-Klausel
(1) Der Kunde willigt dahingehend ein, dass der Anbieter zwecks Bonitätsprüfung berechtigt ist, die Beantragung und/oder das Zustandekommen eines Vertrages an eine Wirtschaftsauskunftei zu übermitteln. Der Anbieter ist ferner berechtigt, der Wirtschaftsauskunftei auch Daten bezüglich nicht vertragsgemäßer Abwicklung (zB. beantragter Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages zu melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz jedoch nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von dem Anbieter, eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
(2) Der Anbieter gibt dem Kunden jederzeit, jedoch nur auf dessen schriftliches Verlangen hin, Auskunft über die Wirtschaftsauskunftei, an welche der Anbieter gegebenenfalls die Kundendaten übermittelt hat, und von welcher der Anbieter die jeweilige Auskunft erhalten hat. Anfragen dazu sind vom Kunden auf elektronischem Wege zu richten an buchhaltung@grossmannmetall.de.
(3) Der Anbieter behält sich nach Vorliegen des Ergebnisses einer von ihm veranlassten Bonitätsprüfung, und insoweit deren Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden gefährdet erscheinen sollte, vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
 
§ 12 Schlussbestimmungen
(1)Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
(2)Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3)Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.